TOP Ö 4: Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages mit der E.ON Bayern AG, Aufnahme von Sonderleuchten in die regelmäßige Wartung der Leuchtstellen (Neubau-LED-Leuchten), Aufnahme von gemeindeeigenen Leuchtstellen in die regelmäßige Wartung