TOP Ö 6: Ortsabrundungssatzung Emmeranstraße im Ortsteil Glonn;
Beratung über Planentwurf zur 1. Änderung der Satzung durch das beauftragte Büro Putke Rabl & Lorenz Architekten GmbH;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen